Das Jobcenter
Die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg und der Landkreis Coburg bilden zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung unterstützt erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen im Landkreis Coburg dabei, ihren Arbeitsplatz zu halten oder Arbeit aufzunehmen, verbessert ihre Qualifikation, stärkt ihre Eigenverantwortung, sichert ihren Lebensunterhalt und den der Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die von den Trägern betriebene gemeinsame Einrichtung erbringt ihre Dienstleistungen effizient, bürgernah und serviceorientiert. Die Träger wirken beim Vollzug des SGB II gleichberechtigt partnerschaftlich zusammen.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie auf der Informationsplattform SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Homepage der Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
Homepage des Landkreises Coburg: www.landkreis-coburg.de
Informationsplattform SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.sgb2.info
Das Leitbild sowie die Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz können Sie auf den nachfolgenden Links einsehen: