Leistungen zum Lebensunterhalt
Erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Coburg, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbsfähigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, wird vom Jobcenter Coburg Land Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz, das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Darüber hinaus können Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt werden.