Leistungsarten
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) umfassen:
- Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige
- Kosten der Unterkunft mit den Neben- und Heizkosten, soweit diese angemessen sind
- Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
Einmalige Leistungen sind nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) nur noch in folgenden Fällen vorgesehen:
- Erstausstattung für die Wohnung
- Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt