Regelbedarf und Sozialgeld

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Die aktuellen Regelbedarfe:

 

Leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft   Regelbedarf ab 01. Januar 2023 Regelbedarf ab 01. Januar 2024

erwachsene alleinstehende Person, erwachsene alleinerziehende Person   502,00 € 563,00 €

erwachsene Person mit minderjährigem Partner   502,00 € 563,00 €

Volljährige Partner   451,00 € 506,00 €

Kind bzw. Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17   420,00 € 471,00 €

Kind im Alter zwischen 6 und 13   348,00 € 390,00 €

Kind, das jünger als 6 Jahre alt ist   318,00 € 357,00 €

 

 

 

 

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