Leistungsarten

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) umfassen:

  • Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige
  • Kosten der Unterkunft mit den Neben- und Heizkosten, soweit diese angemessen sind
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt


Einmalige Leistungen sind nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) nur noch in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Erstausstattung für die Wohnung
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt

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