Leistungsberechtigte

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht für Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenzen nach § 7a SGB II (Sozialgesetzbuch II) noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind, also mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können,
  • hilfebedürftig sind
  • und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Nicht erwerbsfähige Angehörige, z.B. minderjährige Kinder, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, erhalten Sozialgeld.

Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die Rente wegen Alters beziehen, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.

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