Arbeitsvermittlung

Grundsätzlich müssen alle erwerbsfähigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Sie sollen in eigener Verantwortung alle zumutbaren Möglichkeiten ihrer Arbeitskraft nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicher zu stellen. Wir haben also ein gemeinsames Ziel: Sie sollen wieder unabhängig sein. Etwas provokant heißt es in einem Lehrbuch zur Beratungsarbeit dazu: Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder loszuwerden?

Dies kann am besten durch eigene Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sichergestellt werden. Deshalb ist die Arbeitsvermittlung und Aktivierung von Arbeitsuchenden neben der Gewährung der Grundsicherungsleistungen das Kerngeschäft eines Jobcenters. Bei Ihren Bemühungen, den (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben zu schaffen, werden Sie als erwerbsfähiger Leistungsempfänger / erwerbsfähige Leistungsempfängerin von Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter unterstützt. Diese auch persönliche Ansprechpartner genannten Arbeitsmarktprofis stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Sie helfen Ihnen bei der gezielten Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und können dabei auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die passgenaue Auswahl individueller Förder- und Vermittlungsleistungen.

Aber auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen. Hilfestellung bedeutet, dass in erster Linie Sie selbst für sich tätig werden und wir Sie dabei entsprechend der gegebenen und notwendigen Hilfe unterstützen. Die Hindernisse, die einer Vermittlung im Wege stehen können, werden soweit wie möglich im Rahmen eines planvollen Handelns abgebaut. Über unser gemeinsames Vorgehen schließen wir mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung, die das gemeinsame Ziel und den Weg dorthin beschreibt. Dies schafft Verbindlichkeit, Transparenz und Vertrauen.

Um den Ansprüchen der Kunden einerseits und einer gleichmäßigen Arbeitsbelastung andererseits gerecht zu werden, ist die Zuständigkeit innerhalb des Jobcenter Coburg Land nach dem so genannten Sozialraumprinzip organisiert: Den einzelnen Gemeinden sind feste Ansprechpartner zugeordnet, die somit auch einen tieferen Einblick in die Infrastruktur, die Arbeitgeberpräsenz und die regionaltypischen Gegebenheiten eines sozialen Lebensbereiches haben.

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